Hinweise zur Barrierefreiheit
Unsere Dienstleistungen – und soweit anwendbar unsere Produkte – erfüllen die Anforderungen zur Barrierefreiheit nach BFSG und der BFSGV. Details hierzu – einschließlich möglicher Einschränkungen und Besonderheiten - siehe unsere Erklärung zur Barrierefreiheit nach Anlage 3 BFSG und unsere jeweilige Leistungsbeschreibung für die Dienstleistung und ggf. Produkte. Im Überblick gilt zusammenfassend:
Die wesentlichen vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit sind: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Für Wahrnehmung und Bedienbarkeit gilt das Prinzip der zwei Sinneskanäle (z.B. Sehen und Hören).
Für Telekommunikationsdienste ist innerhalb der Grenze nach § 16 BFSG nach § 14 BFSGV Text in Echtzeit (RTT) sowie bei Video ein Gesamtgesprächsdienst bereitzustellen.
Weitere wesentliche Rechte eines Verbrauchers siehe insbesondere §§ 32, 33 BFSG. Es besteht ein Anspruch auf Schlichtung nach § 34 BFSG. Insbesondere können Sie uns auch eine Rückmeldung geben oder Fragen stellen.